Leistungen

Pflegegrad Patienten

Bei pflegebedürftigen Patienten mit mindestens einem Pflegegrad 2 kann die Übernahme der Kosten für die häusliche Pflegeleistung bei der zuständigen Pflegeklasse beantragt werden. Diese übernimmt dann in der Regel die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Häusliche Pflege

Umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund-,Behandlungs-, und Unterstützungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu beitragen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGBV)

Betreuungsleistungen

Entlastungs- und Betreuungsleistungen sind zusätzliche Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und dienen zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Verhinderungspflege

Hier spricht man sozusagen von einer Inanspruchsnahme der Ersatzpflege, bei der die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Von stundenweiser Verhinderungspflege spricht man, wenn die reguläre Pflegeperson kürzer als 8 Stunden verhindert ist.

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGBV umfasst im Einzelfall erforderliche Grund,- Behandlungs- und Unterstützungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist, dass der Patient die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst leisten kann, aber auch keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann (§37 Abs. 3 SGBV). Zudem muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen.

Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten bis zu einem Betrag von jährlich 1774€. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2,3,4 oder 5 im Sinne des SGB XI festgestellt ist.

Finanziert wird die ambulante Pflege grundsätzlich durch Kranken- oder Pflegekassen, Eigenfinanzierung oder durch Leistungen des Sozialhilfsträgers

Entlastungs- und Betreuungsleistungen sind zustäzliche Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und dienen zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Art und Umfang der Unterstützung und Hilfestellung ist von Person zu Person individuell, z.B. Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuchen und Reinigung der Wohnung.

Neben dem Pflegegrad und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

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